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Kurzzeitpflege

Entlastung für pflegende Angehörige

Natürlich ist die Pflege zu Hause für Pflegebedürftige die angenehmste Art der Betreuung, am besten durch Angehörige. Wenn Pflegepersonen mal eine Pause brauchen oder einfach selbst krank geworden sind, springt das DRK mit der Kurzzeitpflege ein: Kann ein Pflegebedürftiger zeitweise nicht in ausreichendem Maße zu Hause betreut werden, kann er vorübergehend stationär in einem Altenpflegeheim oder einer speziellen Kurzzeitpflege-Einrichtung aufgenommen werden.


Kurzzeitpflege vor Ort
Mit Eingabe Ihrer Postleitzahl können Sie überprüfen, ob Ihr Kreisverband ein Angebot hat.
PLZ:
So können pflegende Angehörige entlastet werden, um beispielsweise unbesorgt eine Urlaubsreise antreten zu können. Der Pflegebedürftige befindet sich in dieser Zeit in der liebevollen Betreuung der fachkundigen DRK-Mitarbeiter und kann nach kurzer Zeit wieder in seine angestammte Umgebung zurückkehren.

Gegenüber der Pflegeversicherung besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege für vier Wochen pro Jahr - allerdings nur dann, wenn der Pflegebedürftige zuvor mindestens zwölf Monate lang zu Hause gepflegt worden ist.

Die Kosten der Kurzzeitpflege werden teilweise durch die Pflegeversicherung getragen.

Wo können Sie sich informieren?

Wo es in Ihrer Nähe Kurzzeitpflege gibt und wie Sie zu diesen Kontakt aufnehmen können, erfahren Sie in Ihrem DRK-Kreisverband (siehe oben) oder im DRK-Landesverband.